am 06. Juni 2008

Roland Koch übt sich trotzig
als Staatstreicherlein!

 
 

Roland Koch verweigert trotzig das von der linken Mehrheit im hessisschen Landtag am Dienstag den 3. Juni verabschiedete Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren zu unterzeichnen. Er zeigt einmal mehr, dass er in seinem tiefsten Wesen ein kaum für die Demokratie sozialisiertes erzkonservatives Staatstreicherlein ist. Was schert ihn der Grundkonsens von Demokraten Mehrheitsentscheidungen zu respektieren? Roland Koch kümmert dies nicht!

Wer den werbenden Schalmeienklängen Kochs für einen neuen "Stil der offenen Türen" getraut hat, ist schlagartig eines Besseren belehrt worden. Der linken Mehrheit wurden ihre blauen Augen geöffnet.

Das Vertrauen von Frau Ypsilanti von der SPD und Herrn Tarek Al-Wazir von den Grünen und der Partei "Die Linke" in den oben angesprochenen Grundkonsens der Demokraten ist bewundernswert. Das sage ich durchaus nicht ironisch. Aber Roland Koch bewegt sich in unserer Demokratie als kaum zivilisierter hinterfotziger Barbar, der auf diesen Grundkonsens .... pfeift, wollte ich sagen. Wenn man einen Fehltritt in ein formales Sumpfloch macht, bietet Herr Koch weder Warnung noch Rettung. Vielmehr versucht er die Gelegenheit zu nutzen sie zu erledigen.

Koch behauptet seine Weigerung habe "nichts mit unterschiedlichen politischen Auffassungen" zu tun, "doch das Gesetz sei leider fehlerhaft".

Tatsächlich ist ein handwerklicher Fehler passiert. Zwischen der ersten und der zweiten Lesung war durch einen Änderungsantrag der Grünen versehentlich der entscheidende Passus herausgefallen - nach Angaben der Grünen durch einen "Übertragungsfehler".

Der entscheidende Satz hätte geregelt, dass die Studiengebühren zum Wintersemester nicht mehr erhoben worden wären. Ohne diesen Passus bestünde die Gebührenpflicht weiter. Darüberhinaus fiele vom folgenden Sommersemester an für Studenten die Möglichkeit weg, Darlehen zu erhalten. So sei das Gesetz in seiner gerade verabschiedeten Fassung "für das nächste Semester Unsinn und ab Sommer verfassungswidrig", sagte Koch.

Glauben sie doch nicht Koch oder die CDU Hessen hätten dies persönlich bemerkt. Auch eine nur amtierende "Grußaugust"-Regierung hat noch den gesamten Beamtenapparat hinter sich. Wenn Koch es ehrlich gemeint hätte, dass "unterschiedliche politische Auffassungen" keine Rolle spielten, hätte er ja spätestens in der zweiten Lesung des Gesetzes auf diesen formalen Fehler hinweisen können. Dann hätte der hessische Landtag nicht auf die dritte Lesung verzichtet, sondern das Gesetz in einer dritten Lesung repariert.

 

 

Diese Reparatur passiert nun in einer Sondersitzung des hessischen Landtages am 17. Juni. Eigentlich hätte der Landtag dann schon Sommerpause. Das kostet also zusätzliches Geld des Steuerzahlers.

Wenn Roland Koch dann das Gesetz nicht unterzeichnet, hat Hessen eine Verfassungskrise. Dann würde er sich endgültig als Staatsstreicherlein offenbaren.

Was versucht Koch mit seiner jetzigen Weigerung zu erreichen? Er will Neuwahlen! Auch wenn er dies als Wahlverlierer mit 12 % Verlust stets leugnet.

Die Mehrheitsoppostion (Was für ein Begriff!), im Landtag sollte dies absolut verhindern. Sie darf dem Koch nicht in die Falle gehen. Dazu muss sie aber in Zukunft wirklich hellwach sein.

Die linke Mehrheit muss, und kann auch, den Herrn Koch vor sich hertreiben. Formale Fehler sollten allerdings nicht mehr passieren.

Nach der Sommerpause sollte Frau Ypsilanti zusammen mit den Grünen und der Linken weitere soziale Gerechtigkeitsgesetze einbringen. Dabei muss unbedingt Frau Dagmar Metzger, vor der ich trotz anderer Auffassung große Hochachtung habe, einbezogen werden. Falls Koch die hier dargestellte Nummer als Staatsstreicherlein noch mehrmals versucht, lässt sich Frau Metzger vielleicht doch noch überzeugen, dass sich Roland Koch durch die Wahl von Frau Ypsilanti zur Ministerpräsidentin überwinden lässt.

Andernfalls kann die linke Mehrheit, ausgestattet mit einem dicken Fell, vier Jahre lang soziale Gerechtigkeits- und Umweltpolitik betreiben. Kochs Veto bleibt letztlich wirkungslos. Hier vertraue ich dem hessischen Verfassungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht. Spätesten sie werden, wenn er es weiter versucht, dieses Staatsstreicherlein stoppen.

 

 

 


   
 
 
 
 
© Wolfgang Appell 2008